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ADSp

Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp)

ADR

Das ADR wurde am 30. September 1957 in Genf unter der Anleitung der UNECE beschlossen und ist am 29. Januar 1968 in Kraft getreten. Zu den Unterzeichnerstaaten gehörten unter anderem Frankreich und Deutschland. Wirksam wurde das ADR zunächst durch Umsetzung in das jeweilige nationale Recht. Heute sind alle EU-Staaten auch ADR-Unterzeichner, das ADR ist durch eine EU-Verordnung rechtsgültig.

Das ADR wird alle zwei Jahre an die neuesten technischen und juristischen Erkenntnisse angepasst. Derzeit liegt das ADR 2011 vor.[1] Es ist weitgehend konform mit den Model Regulations der UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods der Vereinten Nationen, die derzeit in der Revision 17 (2011) gültig sind[2], und weniger detailliert ausgeführt sind. Sie werden insbesondere seitens der UNECE mit der EU zusammen gepflegt.

Vertragsstaaten

Derzeit gibt es folgende 48 ADR-Mitgliedsstaaten:
Albanien, Andorra, Aserbeidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island[3], Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland und Zypern

ATR Präferenznachweis

Mit der Türkei besteht kein Freihandelsabkommen, sondern ein Assoziationsabkommen, verbunden mit einer Zollunion. Fast alle Waren (außer Kohle, Stahl und Agrarprodukte), die in der EU oder in der Türkei in den freien Verkehr überführt wurden (gleich mit welchem Ursprung), können mit dem A.TR Dokument zollfrei in die EU/Türkei importiert werden

Länder die ATR erstellen

Almanya, Avusturya, Belçika, Bulgaristan, Çek Cumhuriyeti, Danimarka, Estonya, Finlandiya, Fransa, Hırvatistan, Hollanda, İngiltere, İrlanda, İspanya, İsveç, İtalya, Kıbrıs, Letonya, Litvanya, Lüksemburg, Macaristan, Malta, Polonya, Portekiz, Romanya, Slovakya, Slovenya, Türkiye, Yunanistan.

EUR.1  Präferenznachweis

Ist die Formular-Bezeichnung für eine Warenverkehrsbescheinigung, welche im internationalen Handelswarenverkehr eingesetzt wird. Die Anwendung dieses Formulars basiert auf der Anwendung diverser bi- und multilateraler Abkommen innerhalb des paneuropäischen Präferenzsystems (den Freihandelsabkommen also z. B. EU-EFTA/EU-Mexiko/EU-Israel/u.v.a.).

Zoltariffnummer

Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA) führt die achtstelligen Statistische Warennummern auf, mit deren Hilfe Waren eindeutig gekennzeichnet werden können. Das Nummernschema dient dazu, die Warenströme der Bundesrepublik Deutschland eingangs- und ausgangsseitig zu erfassen (Intrahandel und Extrahandel).

Die Statistische Warennummer wird für statistische Zwecke benötigt und ist bei verschiedenen Außenhandelsgeschäften – sowohl importseitig als auch exportseitig – den Behörden zu melden. Beispiele hierfür sind die INTRASTAT- und EXTRASTAT-Meldungen in der EU.

Armonize Sistem (Harmonized Commodity Description and Coding System (HS Code)

Die HS-Positionen und HS-Unterpositionen (HS-Code) haben ihren Ursprung im Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung von Waren der UN und sind innerhalb der der Welthandelsorganisation (WTO) angehörigen Staaten nahezu weltweit gültig.

EX1 export Dokument

Eine Ausfuhranmeldung muss bei jeder Ausfuhr von Waren in ein Land außerhalb der EU ab einem Rechnungswert von 1000 Euro abgegeben werden. Dieses Ausfuhrdokument dient zum einen der Kontrolle von Exportbestimmungen, zum anderen der statistischen Erfassung der Warenströme.

CMR

Die Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (= CMR von franz. Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route) ist ein Internationaler Vertrag über internationale Transporte, die auf dem Landtransportweg (z. B. mit Lastkraftwagen) durchgeführt werden. Die CMR wurde 1956 unterzeichnet und ist europaweit gültig.

CMR Frachtbrief für den Internationalen Güterfernverkehr

Die CMR ist nur in den Vertragssprachen Englisch und Französisch verbindlich.

İntermodal Verkehr

Intermodaler Verkehr ist eine Unterart des multimodalen Verkehrs und beschreibt eine mehrgliedrige Transportkette, bei der ein und dieselbe Transport- oder Ladeeinheit mit mindestens zwei verschiedenen Verkehrsträgern befördert wird. [1] Eine untergeordnete Form von intermodalem Verkehr ist der Kombinierte Verkehr.

Kombinnierter Verkehr

Der Begriff Kombinierter Verkehr (kurz KV) beschreibt eine mehrgliedrige Transportkette, die unterschiedliche Verkehrszweige integriert. Diese Organisationsform wird auch als gebrochener Verkehr bezeichnet und kommt sowohl bei der Beförderung von Personen als auch beim Transport von Gütern zur Anwendung. Im Gegensatz zum Direktverkehr (ungebrochener Verkehr) kommt es beim Kombinierten Verkehr zu einem (mehrmaligen) Umsteigen bzw. Umschlagen der Personen bzw. Güter. Beispiele für gebrochenen Verkehr im Bereich der Personenbeförderung sind ÖPNV-Verkehrsverbünde. Bei der Güterbeförderung sind der Kombinierte Ladungsverkehr (KLV) und der Containerverkehr bekannte Beispiele.

FCR

Forwarders Certificate of Receipt, Internationale Spediteur-Übernahmebescheinigung

Carnet TIR

Transports Internationaux Routiers (TIR, deutsch: Internationaler Straßengütertransport) ist ein zollrechtliches Versandverfahren zur vorübergehenden Einfuhr bzw. dem Transit von Waren. Das dazugehörende Zolldokument ist immer ein Carnet TIR.

Die Abkürzung wird auf Schildern an Lastkraftwagen angebracht, die Waren im TIR-Verfahren transportieren. Die Frachträume der Fahrzeuge werden verplombt. Somit ist unterwegs keine Öffnung möglich, ohne dass dies bei einer Kontrolle auffallen würde. Durch dieses Carnet wird der Verwaltungsaufwand bei Zollkontrollen minimiert, da nur das Start- und Zielland an der Verzollung beteiligt sind. Somit wird die Abwicklung von Transitverkehr wesentlich erleichtert.

Ausgestellt werden TIR-Carnets von der in Genf ansässigen Internationalen Straßentransportunion (IRU – International Road Transport Union/Union Internationale des Transports Routiers).

Rechtsgrundlage des TIR-Verfahrens ist das Übereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR vom 14. November 1975 mit zurzeit 68 Vertragsstaaten, einschließlich der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In der praktischen Durchführung ist das Versandverfahren mit Carnet TIR nur in 56 bürgenden Ländern mit dementsprechenden nationalen Verbänden (Stand 31. Oktober 2007).

Carnet ATA

Die Zollabkommen über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren (ATA-Abkommen) waren die Vorläufer des TIR-Übereinkommens. Ein Carnet ATA ist ein Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren.

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